Eigentumsförderung
Bestand/Neubau | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Wassereffizienz | Erneuerbare Energien | Barrierefreiheit | Niedersachsen
Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen.
Was wird gefördert?
- Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug.
- Erwerb vorhandenen Wohnraums.
- Modernisierungsmaßnahmen:
- Zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes.
- Zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse.
- Zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser.
- Zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation.
- Bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altergerechtes bzw. barrierefreies Wohnen). - Der Wohnraum muss nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
- Energetische Modernisierungen auf Grundlage der GEG zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels.
- Dazu gehören insbesondere:
- Nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume.
- Fenster und Außentürenerneuerung.
- Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe.
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger.
Was sind die Voraussetzungen?
- Die aktuellen Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein, es sei denn, die bisherige Mietwohnung wird gekauft oder modernisiert.
- Die finanzielle Belastung durch die Förderung muss tragbar sein: Es müssen 500 EUR pro Monat für den Antragsteller, zusätzlich 500 EUR für jede weitere Person im Haushalt und 250 EUR pro Kind verbleiben.
- Der Antragsteller muss Eigentümer eines Baugrundstücks sein oder ein Erbbaurecht besitzen, mit gesichertem Nachweis über den Grundstückskauf oder das Erbbaurecht.
- Eigenleistungen müssen 15 % der Gesamtkosten ausmachen, wobei maximal 5 % als Sach- und Arbeitsleistungen erbracht werden dürfen.
- Bereits begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Planungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 nach HOAI gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Die Wohnfläche muss für einen 4-Personen-Haushalt bis zu 120 m² betragen, mit 15 m² zusätzlich für jedes weitere Haushaltsmitglied. Bei Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit erhöht sich die angemessene Wohnfläche um weitere 15 m².
- Individualräume müssen angemessen groß sein: mindestens 10 m² für 1 Kind und 15 m² für 2 Kinder, ohne Durchgangsräume.
Wie wird gefördert?
Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes:
- Darlehen bis zu 50.000 EUR.
Die Beträge erhöhen sich:
- Für jedes Kind 5.000 EUR
- Für jeden zum Haushalt gehörenden behinderten Menschen 5.000 EUR
- Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 2000 EUR.
Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes:
- Bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 50.000 EUR.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Tel.: 0 (+49) 511 30031-0
Fax: 0 (+49) 511 30031-11-9300
E-Mail: info@nbank.de
Weiterführende Informationen
Eigentumsförderung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.