Eigentumsförderung - Modernisierung
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | nachhaltiges Bauen | Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen für Eigentümer mit kleinen und mittleren Einkommen
Wer wird gefördert?
- Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.
Was wird gefördert?
Fördert die Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Das sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Energetische Modernisierung.
- Abbau von Barrieren.
- Sicherungen vor Extremwetterereignissen.
- Umbau wegen Schwerbehinderung oder -Pflegebedürftigkeit.
- Aus- und Anbau sowie Aufstockung für eine angemessene Wohnraumversorgung.
- Verbesserung des Einbruchschutzes.
- Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home).
Was sind die Voraussetzungen?
- Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
- Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
- Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Vorhabenbeginn einwilligen
Wie wird gefördert?
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
NRW Bank
Tel.: 0 (+49) 211 91741 4500
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
Eigentumsförderung - Modernisierung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.