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Energetische Förderung HEG

Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Mai 2022

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen fördert die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme aus 100 % erneuerbaren Energiequellen.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen.
  • Kommunale Gebietskörperschaften.
  • Contractoren. 

Was wird gefördert?

  • Investive kommunale Maßnahmen.
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Innovative Energietechnologien.
  • Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbarer Energien.
  • Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
  • Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.
  • Schriftlicher Antrag ist zu stellen.
  • Es müssen programmspezifische Mindestkosten erreicht werden.

Wie wird gefördert?

  • Je nach Maßnahme werden Zuschüsse in Höhe von 30 %, 50 % und bis 100 % der förderfähigen Ausgaben gewährt.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kumulierung mit anderen Fördermittel des Landes Hessen ist nicht möglich.
  • Wird das vorhaben von Mitteln des EFRE gefördert, dann ist eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln des Landes Hessen möglich.

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main


Ansprechperson
Roger Best
Tel: 0 (+49) 69 9132-2739
E-Mail: Roger.Best@remove-this.wibank.de

Weiterführende Informationen

Energetische Förderung HEG


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.