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Übersicht
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | nachhaltiges Bauen | Hamburg
Fördergeber
IFB Hamburg
Stand
März 2024
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer oder Erbbauberechtigten.
- Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.
Was wird gefördert?
- Förderung von energetischen Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzprogramms.
Was sind die Voraussetzungen?
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde.
- Für Gebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung oder solche, die nur unter erheblichen Bauaufwand wieder bewohnbar gemacht werden können, gibt es spezielle Programme.
- Im Stadtteil Dulsberg stehen im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz weitere Fördermittel für die denkmalgerechte Fassadensanierung zur Verfügung.
- In der Regel sind alle Programme mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss.
- Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt eine Basisförderung je Wohneinheit und verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden können. Grundmodule sind die Energieberatung sowie die Verfahren Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie.
- Die Zuschusshöhe der Stufen eins bis vier richtet sich nach der erreichten Einsparung (Jahres-Endenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf) auf Grundlage der energetischen Bilanzierungen. Bei den höheren Stufen bemisst sich die Zuschusshöhe auf Basis der Wohnfläche.
- Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von ≤ 90 kWh/m2a. Je höher die erreichte Einsparung und je besser die Stufe, desto höher fällt der Zuschuss aus.
- Die Option einer Förderung mit Mietpreisbindung erhöht die Förderung um ca. 50 %.
Zusätzlich gibt es Zuschüsse für:
- Den Einbau von Lüftungsanlagen ohne/mit Wärmerückgewinnung.
- Die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen.
- Den Erhalt und Rekonstruktion von Backsteinfassaden.
- Innendämmung.
- Die Herstellung einer barrierefreien Zuwegung.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
Domshof 14/15
28195 Bremen
Tel.: 0 (+49) 421 96 00-40
E-Mail: mail@bab-bremen.de
Weiterführende Informationen
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.