Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz im Quartier
Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Energieeffizienz | Ressourceneffizienz | nachhaltiges Bauen | Niedersachsen
Mit diesem Programm sollen integrierte Quartierskonzepte sowie Sanierungsmanagement in Zusammenhang mit den KfW Programm 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ gefördert werden.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen.
Dritte über Weiterleitung: - Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund.
- Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, insbesondere Eigentümerstandortgemeinschaften mit mindestens fünf natürlichen Personen als Eigentümerinnen (e.V. oder GbR).
Was wird gefördert?
- Die Erstellung integrierter Quartierskonzepte (Personal- und Sachausgaben, ggf. für fachkundige Dritte).
- Personal- und Sachausgaben für das Sanierungsmanagement im Rahmen eines Quartiersmanagements.
Was sind die Voraussetzungen?
- Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung durch das Land Niedersachsen ist das Vorliegen eines Zuwendungsbescheides der KfW zum Förderungsprogramm KfW 432 („Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“).
- Bei einer Weiterleitung der Fördermittel an Dritte müssen die Vorgaben der De-Minimis-Verordnung beachtet werden.
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von von maximal 15 % bzw. 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Tel.: 0 (+49) 511 30031-0
Fax: 0 (+49) 511 30031-11-9300
E-Mail: info@nbank.de
Weiterführende Informationen
Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz im Quartier
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.