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Übersicht
Energetische Stadtsanierung
Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund
Fördergeber
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand
Mai 2022
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Investitionen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Quartier.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe.
Was wird gefördert?
- Konzept für eine energetische Stadtsanierung im Quartier (Ausgangsanalyse, konkrete Maßnahmen, Kostenplanung, Zeitplan, Öffentlichkeitsarbeit, etc.).
- Kosten des Sanierungsmanagers (Umsetzung planen, Akteure vernetzten, Koordination, etc.).
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Unterstützung während des Antragsverfahrens und der Projektdurchführung durch Externe.
Wie wird gefördert?
- Zuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten.
- Max. Zuschussbetrag für den Sanierungsmanager beträgt 210.000 € je Quartier (bei einem Förderzeitraum von max. 3 Jahren).
- Max. Zuschussbetrag für den Sanierungsmanager beträgt 350.000 € je Quartier (bei Verlängerung des Förderzeitraums auf bis zu 5 Jahre).
- Keine Auszahlung von Zuschüsse unter 5.000 €.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht die Summe der Aufwendungen übersteigt.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 0 (+49) 800 539 9008
E-Mail: info@kfw.de
Weiterführende Informationen
Energetische Stadtsanierung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.