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Energetische Stadtsanierung

Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Investitionen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Quartier.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe. 

Was wird gefördert?

  • Konzept für eine energetische Stadtsanierung im Quartier (Ausgangsanalyse, konkrete Maßnahmen, Kostenplanung, Zeitplan, Öffentlichkeitsarbeit, etc.).
  • Kosten des Sanierungsmanagers (Umsetzung planen, Akteure vernetzten, Koordination, etc.).

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
  • Unterstützung während des Antragsverfahrens und der Projektdurchführung durch Externe.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten.
  • Max. Zuschussbetrag für den Sanierungsmanager beträgt 210.000 € je Quartier (bei einem Förderzeitraum von max. 3 Jahren).
  • Max. Zuschussbetrag für den Sanierungsmanager beträgt 350.000 € je Quartier (bei Verlängerung des Förderzeitraums auf bis zu 5 Jahre).
  • Keine Auszahlung von Zuschüsse unter 5.000 €.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht die Summe der Aufwendungen übersteigt.

Kontakt

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Tel:  0 (+49) 800 539 9008
E-Mail: info@remove-this.kfw.de

Weiterführende Informationen

Energetische Stadtsanierung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.