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Energetische Stadtsanierung

Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Investitionen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Quartier.

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe 

Was wird gefördert?

  • Konzept für eine energetische Stadtsanierung im Quartier (Ausgangsanalyse, konkrete Maßnahmen, Kostenplanung, Zeitplan, Öffentlichkeitsarbeit, etc. )
  • Kosten des Sanierungsmanagers (Umsetzung planen, Akteure vernetzten, Koordination, etc.)

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Unterstützung während des Antragsverfahrens und der Projektdurchführung durch Externe

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten
  • max. Zuschussbetrag für den Sanierungsmanager beträgt 210.000 € je Quartier (bei einem Förderzeitraum von max. 3 Jahren)
  • max. Zuschussbetrag für den Sanierungsmanager beträgt 350.000 € je Quartier (bei Verlängerung des Förderzeitraums auf bis zu 5 Jahre)
  • keine Auszahlung von Zuschüsse unter 5.000 €

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht die Summe der Aufwendungen übersteigt

Kontakt

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main


Tel:  0 (+49) 800 539 9008
E-Mail: info@remove-this.kfw.de

Weiterführende Informationen

Energetische Stadtsanierung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.