Zurück zur Übersicht

Energetische Stadtsanierung

Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Schleswig-Holstein

Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Stand Mai 2022

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert die Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbständige Eigenbetrieb

Was wird gefördert?

  • integriertes Konzept für die energetische Stadtsanierung
  • Sanierungsmanagement

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Unterstützung während des Antragsverfahrens und der Projektdurchführung durch Externe

Wie wird gefördert?

- 75 % der Kosten für die Erstellung eines integrierten Konzeptes bzw. das Sanierungsmanagement fördert die KfW mit einem Zuschuss (KfW-Zuschussprogramm 432)
- weitere 15 % der Gesamtkosten werden als Zuschüsse des Landes Schleswig-Holstein bereitgestellt (bei Gemeinden mit Fehlbedarfszuweisung in Summe bis zu 95 %)

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Förderung besteht aus einer Kombination aus KfW- Zuschuss und Zuschuss der Investitionsbank Schleswig-Holstein

Kontakt

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Ansprechperson
Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
Gerhard Petermann
Tel: 0 (+49) 431 9905-3315
Fax: 0 (+49) 431 9905-3241
E-Mail: gerhard.petermann@remove-this.ib-sh.de

Weiterführende Informationen

Energetische Stadtsanierung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.