Energie vom Land
Bestand/Neubau | gewerblich genutzte Gebäude | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Bund
Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der Energieproduktion .
- Kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
- Förderung des Einsatzes von Bioenergie (z. B. Biomasseheizkraftwerke, Biogasanlagen, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe oder Nahwärmenetze).
- Einsatz von erneuerbaren Energien.
- Photovoltaikanlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden.
- Windkraftanlagen die zu mindestens 50 % ländlichen Kommunen, Bürgerenergiegesellschaften, Bürgern und Grundstückseigentümern vor Ort oder agrarwirtschaftlichen Gesellschaften gehören.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Landwirtschaftliche Rentenbank
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Fördergeschäft
Tel: 0 (+49) 69 2107-700
Fax: 0 (+49) 69-2107-6459
E-Mail: bundesprogramme@rentenbank.de
Weiterführende Informationen
Energie vom Land
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.