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Energie vom Land
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Nordrhein-Westfalen
Fördergeber
NRW.BANK
Stand
Januar 2024
Finanziert Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien.
Was wird gefördert?
Zu LR-Top Konditionen werden gefördert:
- Bioenergie (z.B. Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen oder Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe, auch Bio-LNG, Bio-CNG; förderfähig sind auch Investitionen in dafür benötigte Betriebsmittel; Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion.
- Speicherung und Verteilung Erneuerbarer Energien (inkl. der Erzeugung von grünem Wasserstoff).
Zu LR-Basis Konditionen werden gefördert:
- Fotovoltaik (Anlagen auf Gebäuden der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft; auf Gebäuden von Kommunen, kommunalnahen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum; Aufdachanlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Freiflächen-Anlagen; tätige Beteiligungen an Unternehmen der Energieproduktion aus Fotovoltaikanlagen).
- Windkraft (Windenergieanlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Bürgerwindparks, Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften, Windenergieanlagen im Besitz ländlicher Kommunen, tätige Beteiligungen an Unternehmen der Windenergieproduktion).
- Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis anderer Technologien (Erdwärme, Wasserkraft, Tätige Beteiligung an Unternehmen der Strom- und Wärmeerzeugung aus sonstigen erneuerbaren Energien).
- Unternehmenskäufe und -übernahmen (gilt nur für KMU-Darlehensnehmer).
Was sind die Voraussetzungen?
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
- Sie weisen gegenüber der Hausbank die zweckgebundene Mittelverwendung nach.
Wie wird gefördert?
- Förderart: Darlehen.
- Förderumfang: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Förderhöhe: Bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr.
- Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung: Siehe aktuelle Konditionen; keine außerplanmäßigen Rückzahlungen für die Dauer der Sollzinsbindung.
- Auszahlung: 100 %
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
Energie vom Land
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.