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Übersicht
Energieberatung für Wohngebäude
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | nachhaltiges Bauen | Bund
Fördergeber
BAFA
Stand
März 2024
Förderung der Energieberatung für Wohngebäude
Wer wird gefördert?
- Eigentümer.
- Mieter.
- Pächter .
- Nießbrauchsberechtigte.
Was wird gefördert?
- Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann.
- Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 EUR bei Ein- oder Zweifamilienhäusern.
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 EUR bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
- Zusätzliche Förderung für WEG: 500 EUR einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel.: 0 (+49) 6196 908-1880
Weiterführende Informationen
Energieberatung für Wohngebäude
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.