Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bayern
Das Wirtschaftsministerium Bayern fördert die Erstellung von Energiekonzepten und Energienutzungsplänen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
- Kommunale Gebietskörperschaften.
- Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen im Freistaat Bayern.
Was wird gefördert?
Studien, die Investitionen auf folgenden Gebieten ermöglichen sollen:
- Energieeinsparung.
- Verstäkte Nutzung erneuerbarer Energien.
- Steigerung der Energieeffizienz.
- Begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Energiesparkonzepte müssen für Standorte in Bayern untersucht werden.
- Spezifische Anforderungen an Projekte je nach Vorhaben.
Wie wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten und beträgt bei Energiesparkonzepten max. 50.000 €.
- Bei der Umsetzungsbegleitung von kommunalen/interkommunalen Energienutzungsplänen bis zu 70 % aber max. 40.000 €.
- Kommunale/interkommunale Energienutzungspläne und Folgeenergienutzungspläne bei kommunalen Gebietskörperschaften bis zu 70 %, jedoch bei Folgeenergienutzungsplänen max. 20.000 €.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen Beihilfen ausgeschlossen.
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi)
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel: 0 (+49) 89-2162-0
Fax: 0 (+49) 89-2162-2760
E-Mail: info@stmwi.bayern.de
Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Tel: 0 (+49) 800 0268724
E-Mail: kontakt@projekttraeger-bayern.de
Weiterführende Informationen
Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.