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Erneuerbare Energien - Premium

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Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Privatpersonen und Freiberufler
  • Landwirte
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände
  • Gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften
  • Contractoren (Energiedienstleister)

Was wird gefördert?

  • große Solarkollektoranlagen
  • große Analgen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung (keine Förderung von Anlagen mit überwiegender Verfeuerung von Abfallstoffen in gewerblichen Bearbeitung)
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Biomasseanlagen
  • Wärme- oder Kältenetze mit Einspeisung aus erneuerbaren Energien
  • Biogasleitungen für nicht aufbereitetes Biogas
  • große Wärmespeicher in Wärme- oder Kältenetzen
  • große effiziente Wärmepumpen in Wärme- oder Kältenetzen
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • mindestens 7 Jahre zweckentsprechende Betreibung der Anlage

Wie wird gefördert?

  • Förderung von bis zu 100 % der Investitionskosten (bei der Tiefengeothermie maximal 80 %)
  • maximale Fördersumme 25 Mio. €
  • individuelle Zinssatzermittlung
  • Laufzeit bis zu 5, 10 oder 20 Jahren mit 1-3 tilgungsfreien Jahren
  • Tilgungszuschüsse variieren je nach Maßnahme

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich
  • keine Kombination mit einem Kredit aus dem Programm Erneuerbare Energien "Standard" für dieselbe Investitionsmaßnahme (Ausnahme: Tiefengeothermie zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung)

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

 

Tel: 0 (+49) 800 539 9001
E-Mail: info@remove-this.kfw.de

Weiterführende Informationen

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Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.