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Erneuerbare Energien - Premium
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Fördergeber
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand
Mai 2022
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen.
- Privatpersonen und Freiberufler.
- Landwirte.
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände.
- Gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften.
- Contractoren (Energiedienstleister).
Was wird gefördert?
- Große Solarkollektoranlagen.
- Große Analgen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung (keine Förderung von Anlagen mit überwiegender Verfeuerung von Abfallstoffen in gewerblichen Bearbeitung).
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Biomasseanlagen.
- Wärme- oder Kältenetze mit Einspeisung aus erneuerbaren Energien.
- Biogasleitungen für nicht aufbereitetes Biogas.
- Große Wärmespeicher in Wärme- oder Kältenetzen.
- Große effiziente Wärmepumpen in Wärme- oder Kältenetzen.
- Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Mindestens 7 Jahre zweckentsprechende Betreibung der Anlage.
Wie wird gefördert?
- Förderung von bis zu 100 % der Investitionskosten (bei der Tiefengeothermie maximal 80 %).
- Maximale Fördersumme 25 Mio. €.
- Individuelle Zinssatzermittlung.
- Laufzeit bis zu 5, 10 oder 20 Jahren mit 1-3 tilgungsfreien Jahren.
- Tilgungszuschüsse variieren je nach Maßnahme.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.
- Keine Kombination mit einem Kredit aus dem Programm Erneuerbare Energien "Standard" für dieselbe Investitionsmaßnahme (Ausnahme: Tiefengeothermie zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung).
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 0 (+49) 800 539 9001
E-Mail: info@kfw.de
Weiterführende Informationen
Erneuerbare Energien - Premium
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.