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Erneuerbare Energien - Standard
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Fördergeber
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand
Mai 2022
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Investitionen zur Gewinnung, Speicherung und Vernetzung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische private/öffentliche Unternehmen unabhängig von der Größe.
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die zumindest einen Teil des Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine.
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände.
- Freiberufler oder Einzelunternehmer.
- Landwirte.
- Erhaltung der Förderung als deutsches Unternehmen für Investitionen im Ausland möglich.
Was wird gefördert?
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien.
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) aus erneuerbaren Energien.
- Batteriespeicher (auch als Nachrüstung).
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und Angebot und zur Digitalisierung der Energiewende.
- Wärme-/Kältemetze und Wärme-/Kätespeicher mit Einspeisung aus erneuerbaren Energien.
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
Wie wird gefördert?
- Kredit bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben.
- Bis zu 100 % der Investitionskosten.
- Individueller Zinssatz.
- Langfristig günstige Zinsen bis zu 20 Jahre.
- Bis zu 3 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre.
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Fördermittel im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 0 (+49) 800 539 9001
E-Mail: info@kfw.de
Weiterführende Informationen
Erneuerbare Energien - Standard
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.