Erneuerbare Wärme - Fördermodul Erschließung von Wärmequellen
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Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert Investitionen in Anlagen zur Nutzung der Geothermie, PVT-Kollektoren und zur Nutzung von Wärme aus Abwasser.
Wer wird gefördert?
- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Was wird gefördert?
- Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe, Erdwärmekollektoren).
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie.
- Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser.
- PVT-Kollektor-Anlagen als Wärmequelle für Wärmepumpen.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Freiwillige Maßnahme (dürfen nicht ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen dienen).
- Bei Neubauten dürfen die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle nicht höher sein, als bei einem KfW-Effizienzhaus 55.
- Keine Förderung von Wärmepumpen.
- Keine Förderung von Anlagen, die der Auskopplung von Wärme aus gewerblichen oder industriellen Prozessen dienen.
Wie wird gefördert?
Anlagen zur Nutzung der Oberflächennahen Geothermie:
- Bezuschussung mit 15 % der notwendigen Investitionskosten.
PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen:
- Bezuschussung mit 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.
Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser:
- Bezuschussung mit 20 % der notwendigen Investitionskosten.
Nutzung der Tiefengeothermie:
- Bestimmung der maximal möglichen Zuschusshöhe auf Basis der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der maximalen Förderquote.
- Insgesamt darf die Förderhöhe 45 % (bei kleinen Unternehmen 65 %, bei mittleren 55 %) nicht überschreiten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich möglich.
- Summe aller öffentlichen Zuschüsse darf bezogen auf dieselben förderfähigen Kosten einen Anteil von 80 % nicht überschreiten. Dabei darf die Summe von Förderzusagen (Zuschüsse und Darlehen) die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechperson
Anja Bartsch
Tel: 0 (+49) 40/248 46-129
E-Mail: a.bartsch@ifbhh.de
Hanna Seyfarth
Tel: 0 (+49) 40/248 46-364
E-Mail: h.seyfarth@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Erneuerbare Wärme - Fördermodul Erschließung von Wärmequellen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.