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Erneuerbare Wärme - Fördermodul Erschließung von Wärmequellen

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Mai 2022

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert Investitionen in Anlagen zur Nutzung der Geothermie, PVT-Kollektoren und zur Nutzung von Wärme aus Abwasser.

Wer wird gefördert?

  • Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen

Was wird gefördert?

  • Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe, Erdwärmekollektoren)
  • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
  • Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser
  • PVT-Kollektor-Anlagen als Wärmequelle für Wärmepumpen

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • freiwillige Maßnahme (dürfen nicht ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen dienen)
  • bei Neubauten dürfen die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle nicht höher sein, als bei einem KfW-Effizienzhaus 55
  • keine Förderung von Wärmepumpen
  • keine Förderung von Anlagen, die der Auskopplung von Wärme aus gewerblichen oder industriellen Prozessen dienen

Wie wird gefördert?

Anlagen zur Nutzung der Oberflächennahen Geothermie:

  • Bezuschussung mit 15 % der notwendigen Investitionskosten
     

PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen:

  • Bezuschussung mit 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten


Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser:

  • Bezuschussung mit 20 % der notwendigen Investitionskosten


Nutzung der Tiefengeothermie:

  • Bestimmung der maximal möglichen Zuschusshöhe auf Basis der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der maximalen Förderquote

     
  • Insgesamt darf die Förderhöhe 45 % (bei kleinen Unternehmen 65 %, bei mittleren 55 %) nicht überschreiten 

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich möglich
  • Summe aller öffentlichen Zuschüsse darf bezogen auf dieselben förderfähigen Kosten einen Anteil von 80 % nicht überschreiten. Dabei darf die Summe von Förderzusagen (Zuschüsse und Darlehen) die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg

Ansprechperson
Anja Bartsch
Tel: 0 (+49) 40/248 46-129
E-Mail: a.bartsch@remove-this.ifbhh.de

Hanna Seyfarth
Tel: 0 (+49) 40/248 46-364
E-Mail: h.seyfarth@remove-this.ifbhh.de

Weiterführende Informationen

Erneuerbare Wärme - Fördermodul Erschließung von Wärmequellen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.