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Erneuerbare Wärme - Fördermodul Wärmeverteilnetze

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Mai 2022

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert Investitionen in Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung von erneuerbaren Energien dienen.

Wer wird gefördert?

  • Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen

Was wird gefördert?

  • Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme und/oder unvermeidbarer Abwärme dienen (z.B. Hausübergabestationen, externe Planungsleistungen, Nebenanlagen zur Einbindung und Verteilung, Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung oder notwendige bauliche Maßnahme)

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • bei auschließlicher Versorgung von Neubauten dürfen bei diesen die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle nicht höher sein, als bei einem KfW-Effizienzhaus 55
  • keine Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Vorlegung eines energetisches Konzept einschließlich einer Wirtschaftichkeitsberechnung mit der Antragstellung
  • bei Neubauten Deckung des Wärmebedarfs für das Trinkwarmwasser aus dem Wärmeverteilnetz
  • Förderung der Erweiterung eines bestehenden Wärmeverteilnetzes bei Errichtung neuer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie, die in das Wärmeverteilnetz einspeisen



    Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung, oder die Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, wenn

  • die Wärmeverluste der Wärmeverteilung nicht höher als 10 % der eingespeisten Wärme sind

    Neubauten
  • die in das Netz eingespeiste Wärme zu mindestens 60% aus Erneuerbaren Energien oder nicht vermeidbarer Abwärme stammt

    Bestandsgebäude
  • die in das Netz eingespeiste Wärme zu mindestens 30 % aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme stammt
  • zusätzlich müssen mindestens 50 % der eingespeisten Wärme aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Wärme aus hocheffizienten KWK-Anlagen stammen

Wie wird gefördert?

  • bis zu 80% der notwendigen Investitionskosten
  • Insgesamt darf der Gesamte Förderbetrag für das Netz nicht höher sein, als die DIfferenz zwischen den förderfähigen Kosten und dem Betriebsgewinn aus dem Wärmenetz

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich möglich
  • Summe aller öffentlichen Zuschüsse darf bezogen auf dieselben förderfähigen Kosten einen Anteil von 80 % nicht überschreiten. Dabei darf die Summe von Förderzusagen (Zuschüsse und Darlehen) die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg

Ansprechperson
Anja Bartsch
Tel: 0 (+49) 40/248 46-129
E-Mail: a.bartsch@remove-this.ifbhh.de

Hanna Seyfarth
Tel: 0 (+49) 40/248 46-364
E-Mail: h.seyfarth@remove-this.ifbhh.de

Weiterführende Informationen

Erneuerbare Wärme - Fördermodul Wärmeverteilnetze


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.