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Übersicht
Erneuerbare Wärme - Modul Bioenergieanlagen
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Hamburg
Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand
Mai 2022
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert Investitionen in die Erzeugung von Bioenergie für die Wärmebereitstellung.
Wer wird gefördert?
- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen).
- Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Was wird gefördert?
- Vollautomatische Biomasse-Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Gebäudestandort in Hamburg.
Wie wird gefördert?
- Zuschuss in Höhe von 45 € pro kW Nennwärmeleistung bis 500 kW für Biomasse-Verbrennungsanlagen.
- Einzelfallentscheidung ist für größere Verbrennungsanlagen und bei anderen Bioenergieanlagen nötig.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich zulässig.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechpersonen
Anja Bartsch
Tel: 0 (+49) 40 24846-129
E-Mail: a.bartsch@ifbhh.de
Hanna Seyfarth
Tel: 0 (+49) 40 248 46-364
E-Mail: h.seyfarth@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Erneuerbare Wärme - Modul Bioenergieanlagen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.