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Erneuerbare Wärme - Modul Bioenergieanlagen

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Mai 2022

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert Investitionen in die Erzeugung von Bioenergie für die Wärmebereitstellung.

Wer wird gefördert?

  • Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen)
  • Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen

Was wird gefördert?

  • vollautomatische Biomasse-Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Gebäudestandort in Hamburg

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Höhe von 45 € pro kW Nennwärmeleistung bis 500 kW für Biomasse-Verbrennungsanlagen
  • Einzelfallentscheidung ist für größere Verbrennungsanlagen und bei anderen Bioenergieanlagen nötig

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich zulässig

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

 

Ansprechpersonen

Anja Bartsch

Tel: 0 (+49) 40 24846-129

E-Mail: a.bartsch@remove-this.ifbhh.de

 

Hanna Seyfarth

Tel: 0 (+49) 40 248 46-364

E-Mail: h.seyfarth@remove-this.ifbhh.de

Weiterführende Informationen

Erneuerbare Wärme - Modul Bioenergieanlagen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.