Erneuerbare Wärme - Modul Wärmepumpen
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Hamburg
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert Investitionen in Anlagenkombinationen mit Wärmepumpen zur Förderung erneuerbarer Energien.
Wer wird gefördert?
- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen).
- Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Was wird gefördert?
- Wärmepumpenanlagen und der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper in Bestandsgebäuden.
- Anlagen im Neubau (Effizienzhaus-/Gebäude 55) dürfen zur Nutzung der Wärme aus Abwasser dienen.
- Erschließung von Wärmequellen.
- Solarthermie- und Heizungsmodernisierung.
- Bioenergie-Anlagen.
- Wärmeverteilnetze.
- Wärmespeicher.
- Flächensparende und Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Wärme mit mindestens 100.000 € Investitionskosten.
Was sind die Voraussetzungen?
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
- Alle Installationen müssen von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, die in die Handwerksrolle für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Solarthermie: auch Dachdeckerhandwerk, Wärmepumpe: auch Kälteanlagenbauer-Handwerk) eingetragen sind.
- Die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG) sind zu erfüllen.
Wie wird gefördert?
Modul Wärmepumpen
- Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 125 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 5.000 €.
- Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 90 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.500 €.
- Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500kW.
- Der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, bei gleichzeitigem Einbau einer geförderten Wärmepumpe, wird mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00 € je Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.
Modul Erschließung von Wärmequellen
- Für Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie mit Hilfe von Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe oder Erdwärmekollektoren beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % der notwendigen Investitionskosten.
- Für PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.
- Für Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der notwendigen Investitionskosten.
- Die Förderung der Nutzung der Tiefengeothermie wird nachrangig in Bezug auf eine obligatorisch einzusetzende Bundesförderung festgelegt.
Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung
- Zuschuss für den Bau einer Solarthermieanlage.
- 100 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 75 €/m2) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung.
- 200 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 150 €/m2) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
- Zuschuss für das Solarthermie-Monitoring.
Das obligatorische Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von - 2.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis einschließlich 100 m2.
- 3.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 100 bis einschließlich 200 m2.
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen
- Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage wird mit Zuschüssen zwischen 90 €/m² und 120 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert.
Weitere Module
- Die Förderdetails für die weiteren Module können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechpersonen
Anja Bartsch
Tel: 0 (+49) 40 24846-129
E-Mail: a.bartsch@ifbhh.de
Hanna Seyfarth
Tel: 0 (+49) 40 248 46-364
E-Mail: h.seyfarth@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Erneuerbare Wärme - Modul Wärmepumpen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.