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Übersicht
Ersatz von Elektroheizungen
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bremen
Fördergeber
Freie Hansestadt Bremen
Stand
Juni 2022
Das Land Bremen fördert in bestehenden Wohngebäuden den Ersatz von elektrischen Raumheizungen, wenn gleichzeitig die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzt wird.
Wer wird gefördert?
- Grund-/Gebäudeeigentümer.
- Sonstige dinglich Verfügungsberechtigte.
- Unternehmen.
Was wird gefördert?
- Ersetzung von elektrischen Raumheizungen durch Gebäudezentralheizungen, wenn gleichzeitig die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzt und in die Gebäudezentralheizung integriert oder mit dieser gekoppelt wird.
Was sind die Voraussetzungen?
- Gebäude muss sich in Bremen befinden.
- Max. 12 Wohneinheiten.
- Zentralheizungsanlage wird mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung oder mit Gas betrieben.
- Antrag vor Vorhabenbeginn.
Wie wird gefördert?
- Einfamilienhäuser bis zu 2.500 €
- Zweifamilienhäuser bis zu 4.000 €
- Umstellung auf Holzpellets bis zu 2.700 €
- Weitere Zuschüsse in der Richtlinie.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kumulation des Zuschusses mit Fördermitteln Dritter ist zulässig, solange die Summe aus Bonus, Zuschüssen, Krediten und Zulagen die Summe der Aufwändungen nicht übersteigt.
Kontakt
Bremische Verwaltung
Referat 21: Energie, Klimaschutz, Umwelttechnik
Ansprechperson
Martina Dorawa
Breitenförderprogramme zur Energieeinsparung
Tel: 0 (+49) 421 36110858
Fax: 0 (+49) 421 49610858
E-Mail: martina.dorawa@umwelt.bremen.de
Weiterführende Informationen
Ersatz von Elektroheizungen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.