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Ersatz von Elektroheizungen

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bremen

Fördergeber Freie Hansestadt Bremen
Stand Juni 2022

Das Land Bremen fördert in bestehenden Wohngebäuden den Ersatz von elektrischen Raumheizungen, wenn gleichzeitig die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzt wird.

Wer wird gefördert?

  • Grund-/Gebäudeeigentümer
  • sonstige dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Ersetzung von elektrischen Raumheizungen durch Gebäudezentralheizungen, wenn gleichzeitig die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzt und in die Gebäudezentralheizung integriert oder mit dieser gekoppelt wird

Was sind die Voraussetzungen?

  • Gebäude muss sich in Bremen befinden
  • max. 12 Wohneinheiten
  • Zentralheizungsanlage wird mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung oder mit Gas betrieben
  • Antrag vor Vorhabenbeginn

Wie wird gefördert?

  • Einfamilienhäuser bis zu 2.500 €
  • Zweifamilienhäuser bis zu 4.000 €
  • Umstellung auf Holzpellets bis zu 2.700 €
  • weitere Zuschüsse in der Richtlinie

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kumulation des Zuschusses mit Fördermitteln Dritter ist zulässig, solange die Summe aus Bonus, Zuschüssen, Krediten und Zulagen die Summe der Aufwändungen nicht übersteigt

Kontakt

Bremische Verwaltung
Referat 21: Energie, Klimaschutz, Umwelttechnik

Ansprechperson
Martina Dorawa
Breitenförderprogramme zur Energieeinsparung

Tel: 0 (+49) 421 36110858
Fax: 0 (+49) 421 49610858
E-Mail: martina.dorawa@remove-this.umwelt.bremen.de

Weiterführende Informationen

Ersatz von Elektroheizungen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.