Ersatz von Ölheizkesseln
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Das Land Bremen fördert den Ersatz von Ölheizkesseln in bestehenden Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen und Unternehmen, die sich vertraglich zur Übernahme der Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben.
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Ersatz von Ölheizkesseln in Wohngebäuden durch Wärmeerzeuger mit einem möglichst geringen Einsatz an nicht erneuerbarer Primärenergie.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Die Fördersumme richtet sich nach Art der Wärmeerzeugung.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Bremische Verwaltung
Referat 21: Energie, Klimaschutz, Umwelttechnik
Ansprechperson
Martina Dorawa
Breitenförderprogramme zur Energieeinsparung
Tel: 0 (+49) 421 36110858
Fax: 0 (+49) 421 49610858
E-Mail: martina.dorawa@umwelt.bremen.de
Weiterführende Informationen
Ersatz von Ölheizkesseln
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.