Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Barrierefreiheit | Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg fördert landesweit die energetische Sanierung, den barrierereduzierenden Umbau und die künftige Nutzung erneuerbarer Energien von bestehenden Eigentumswohnungen.
Wer wird gefördert?
- Wohnungseigentümergemeinschaften.
Was wird gefördert?
- Energetische Sanierungen.
- Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts, altergerechtes Umbauen.
- Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien.
Was sind die Voraussetzungen?
- Bei Maßnahmen zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien müssen Sie die Voraussetzungen des jeweils aktuellen KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) erfüllen.
Wie wird gefördert?
- Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung.
- Max. 120.000 € Kredithöhe je Wohneinheit bei Sanierung Plus bzw. Denkmal.
- Max. 50.000 € Kredithöhe je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen.
- Tilgungszuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrages.
- 2 tilgungsfreie Anlaufjahre.
- Laufzeit: 10 Jahre.
- Sollzinsvergünstigung und -bindung: 10 Jahre.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
WEG-Finanzierung
Tel: 0 (+49) 721 150-1760
Fax: 0 (+49) 721 150-1272
E-Mail: wohnungsbau@l-bank.de
Weiterführende Informationen
Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.