Förderprogramm Umweltschutz
Bestand/Neubau | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Regenwassernutzung | Flächenentsiegelung | Gründächer | Baden-Württemberg
Die Stadt Biberach fördert Umweltschutzmaßnahmen im privaten Bereich, die zur Ressourceneffizienz oder Energieeffizienz beitragen.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen.
Was wird gefördert?
- Dach- und Fassadenbegrünungen, Flächenentsiegelungen.
- Bau von Regenwasseranlagen (Wasser für Brauchwasserzwecke).
- Thermische Solaranlagen.
- Wärmedämmung am Altbau.
- Modellhafte Energieprojekte wie z.B. erste Photovoltaikanlage oder Biogasanlagen.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Freiwillige Maßnahmen.
- Altbau vor 1984 gebaut.
- Mindestgröße der Anlagen von 2 cbm.
- Verwendung des Wasseres für Brauchwasserzwecke wie Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Wäschewaschen.
Wie wird gefördert?
Dach- und Fassadenbegrünungen, Flächenentsiegelungen:
- Begrenzung der Zuschüsse auf 50% der Kosten (maximal 1.250 €)
Bau von Regenwasseranlagen (Wasser für Brauchwasserzwecke):
- Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten (max. 500 €)
Thermische Solaranlagen:
- Warmwasseranlagen pauschal 500 €
- Warmwasseranlagen mit Heizungsunterstützung pauschal 1.000 €
Wärmedämmung am Altbau:
- direkter Zuschuss von 18 € pro m² (maximal 4.500 €)
- Förderung max. 50% der entstehenden Kosten, wenn die Maßnahmen in Eigenleistung durchgeführt werden
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Stadtplanungsamt-Landschaftsplanung / Umweltschutz
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Ansprechperson
Herr Reisenauer
Tel: 0 (+49) 7351 51-496
E-Mail: T.Reisenauer@biberach-riss.de
Weiterführende Informationen
Förderprogramm Umweltschutz
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.