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Förderprogramm Umweltschutz

Bestand/Neubau | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Regenwassernutzung | Flächenentsiegelung | Gründächer | Baden-Württemberg

Fördergeber Stadt Biberach
Stand Mai 2022

Die Stadt Biberach fördert Umweltschutzmaßnahmen im privaten Bereich, die zur Ressourceneffizienz oder Energieeffizienz beitragen.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen.

Was wird gefördert?

  • Dach- und Fassadenbegrünungen, Flächenentsiegelungen.
  • Bau von Regenwasseranlagen (Wasser für Brauchwasserzwecke).
  • Thermische Solaranlagen.
  • Wärmedämmung am Altbau.
  • Modellhafte Energieprojekte wie z.B. erste Photovoltaikanlage oder Biogasanlagen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
  • Freiwillige Maßnahmen.
  • Altbau vor 1984 gebaut.
  • Mindestgröße der Anlagen von 2 cbm.
  • Verwendung des Wasseres für Brauchwasserzwecke wie Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Wäschewaschen.

Wie wird gefördert?

Dach- und Fassadenbegrünungen, Flächenentsiegelungen:

  • Begrenzung der Zuschüsse auf 50% der Kosten (maximal 1.250 €)

 

Bau von Regenwasseranlagen (Wasser für Brauchwasserzwecke):

  • Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten (max. 500 €)

 

Thermische Solaranlagen:

  • Warmwasseranlagen pauschal 500 €
  • Warmwasseranlagen mit Heizungsunterstützung pauschal 1.000 €

 

Wärmedämmung am Altbau:

  • direkter Zuschuss von 18 € pro m² (maximal 4.500 €)
  • Förderung max. 50% der entstehenden Kosten, wenn die Maßnahmen in Eigenleistung durchgeführt werden

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Stadtplanungsamt-Landschaftsplanung / Umweltschutz

Museumstraße 2

88400 Biberach an der Riß

 

Ansprechperson

Herr Reisenauer

Tel: 0 (+49) 7351 51-496

E-Mail: T.Reisenauer@remove-this.biberach-riss.de

Weiterführende Informationen

Förderprogramm Umweltschutz


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.