Förderprogramm zum Einsatz von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich an Schulen
Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Schleswig-Holstein
Mit dem Landesprogramm Erneuerbare Energien fördert das Land Schleswig Holstein den Klimaschutz insbesondere die Senkung der Treibhausgasemissionen im Land.
Wer wird gefördert?
- Gemeinden.
- Ämter.
- Städte und Kreise.
- Schulverbände des Landes Schleswig-Holstein als Träger öffentlicher allgemeinbildender (einschließlich der Halligschulen) berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren.
Was wird gefördert?
- Investive Maßnahmen zur Erzeugung von elektrischer oder thermischer Energie aus Erneuerbaren Energien zur in der Regel überwiegenden Deckung des Eigenbedarfes der jeweiligen in den Antrag einbezogenen Schulen.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: 0 (+49) 431 9905-0
Fax: 0 (+49) 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
Weiterführende Informationen
Förderprogramm zum Einsatz von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich an Schulen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.