Förderprogramm zum Einsatz von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich an Schulen
Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Schleswig-Holstein
Mit dem Landesprogramm Erneuerbare Energien fördert das Land Schleswig Holstein den Klimaschutz insbesondere die Senkung der Treibhausgasemissionen im Land.
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: 0 (+49) 431 9905-0
Fax: 0 (+49) 431 9905-3383
E-Mail: info@ ib-sh.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.