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Förderung der Biodiversität durch eine nachhaltige Stadtentwicklung - INTERREG A

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Biodiversität | Flächenentsiegelung | Gründächer | Bund

Fördergeber Europäische Union
Stand Januar 2024

Förderung einer abgestimmten Flächennutzungsplanung in Stadtgebieten und der kollektiven ökologischen Gestaltung von Stadtquartieren.

Wer wird gefördert?

  • Nationale, regionale oder lokale Fachverwaltungen sowie relevante interkommunale Planungsverbände. 
  • Die in der GR bestehenden Aufgabenträger und Verkehrsverbünde sowie die öffentlichen und privaten Verkehrsbetriebe mit Aktivitäten im Rahmen des grenzüberschreitenden öffentlichen Personennahverkehrs (Bus, Bahn, Tram, Tram-Train); 
  • Trägerstrukturen der verschiedenen Naturparks, des Nationalparks und der Biosphärenreservate in der GR. 
  • Bestehende interkommunale Flusspartnerschaften, sowohl mit einer nationalen / regionalen als auch mit einer grenzüberschreitenden Ausrichtung.
  • Nationale / regionale Landwirtschaftskammern und die nationalen / regionalen Verbände der konventionellen Landwirtschaft, einschließlich ihrer grenzüberschreitenden Vertretungen. 
  • Einzelunternehmen aus unterschiedlichen Branchen der Wirtschaft in der GR (insbes. KMU), sowie Einzelbetriebe aus der konventionellen Landwirtschaft. 
  • Andere Akteure mit besonderer Expertise oder Zuständigkeiten in den Bereichen Naturschutz, Biodiversität und Luftverschmutzung (z.B. Hochschulen und deren grenzüberschreitende Strukturen, spezialisierte öffentliche oder private Forschungsinstitute sowie Wettbewerbsclustern).
  • Öffentliche oder private Bildungsträger, die Informations- oder Fortbildungsangebote und pädagogische Materialien für Schulen entwickeln, anbieten und verbreiten können. 
  • Zivilgesellschaftliche Akteure aus unterschiedlichen Bereichen (z.B. Umwelt- und Naturschutzverbände, Bürgerinitiativen, lokale Anwohner- und Nachbarschaftsvereine). 
  • Einwohnerinnen und Einwohner der GR.

Was wird gefördert?

  • Bauliche Maßnahmen.
  • Information, Kommunikation, Beteiligung.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Rheinland-Pfalz:

Dieter Müller | Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3 
54290 Trier
 

Tel: 0 (+49) 651 94 94 203
E-Mail: Interreg-Kontaktstelle@remove-this.add.rlp.de
 

Saarland:

Staatskanzlei des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
 

Tel.: 0 (+49) 681 50 11 75
E-Mail: interreg@remove-this.europa.saarland.de

Weiterführende Informationen

Förderung der Biodiversität durch eine nachhaltige Stadtentwicklung - INTERREG A


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.