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Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen

Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Mai 2022

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes.

Wer wird gefördert?

  • Städte
  • Gemeinden
  • Landkreise
  • kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen

Was wird gefördert?

  • energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden von Kommunen in einem energetisch nachteiligen Zustand
  • Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards
  • investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • innovative Pilotvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Gebäude im energetisch nachteiligen Zustand
  • Bauantragstellung für Gebäude vor dem 01.01.2002 (seitdem keine energetische Modernisierung)

Wie wird gefördert?

  • je nach Ausführung variable Zuschusshöhe (siehe Richtlinie)

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes Hessen und der gleichen Maßnahmen ist nicht zulässig
  • Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes oder der EU möglich (wenn Fördermittel 90% der Gesamtinvestitionskosten nach diesem Förderprogramm nicht übersteigen)
  • Kumulierung mit Förderkrediten bzw. zinsbegünstigten Darlehen ist zugelassen

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Kaiserleistraße 29 - 35

63067 Offenbach am Main

 

Ansprechperson

Martin Schlemmer

Tel: 0 (+49) 69 9132-2551

E-Mail: martin.schlemmer@remove-this.wibank.de

Weiterführende Informationen

Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.