Förderung des Baus von Mietwohnungen
Neubau | Wohngebäude | Zusätzlicher Tilgungszuschuss | Ressourceneffizienz | Rheinland-Pfalz
Auf der Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) und den Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB den Bau von Mietwohnungen.
Wer wird gefördert?
- Investorinnen und Investoren, die klimagerechte und preiswerte Mietwohnungen errichten.
- Die Mieterhaushalte dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Was wird gefördert?
- Die Errichtung von Mietwohnungen und der Ersterwerb von Mietwohnungen, die mindestens den Effizienzhausstandard EH 55 (GEG 2023) erfüllen.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Mietwohnungen). Es besteht aus einem Grunddarlehen und Zusatzdarlehen.
- Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt.
- Der anfängliche Zinssatz beträgt 0 % p. a.
- Die Tilgung beträgt mind. 1 % p. a. (Annuitätendarlehen).
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Beratung Wirtschaftsförderung
Tel.: 0 (+49) 6131 6172-1333
E-Mail: beratung@isb.rlp.de
Beratung Wohnraumförderung
Tel.: 0 (+49) 6131 6172-1991
E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de
Weiterführende Informationen
Förderung des Baus von Mietwohnungen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.