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Förderung von Modernisierungen

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Barrierefreiheit | Ressourceneffizienz | Bayern

Fördergeber Freistaat Bayern
Stand Januar 2024

Der Freistaat Bayern unterstützt bei der Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in besonderen Wohnformen nach dem Bundesteilhabegesetz.

Wer wird gefördert?

  • Private und öffentliche Bauverantwortliche.

Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind alle energetischen und den Wohnwert verbessernden Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeeinrichtungen.
     
  • Beispielsweise können eine dickere Dämmung, neue Fenster oder neue Balkone und die damit verbundenen Folgemaßnahmen gefördert werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Zuschuss

  • Bis zu 300 Euro/m² Wfl. „Basiszuschuss“ und zusätzlich.
  • Bis zu 200 Euro/m² Wfl. für Nachhaltigkeit.
     

Zinsverbilligtes Darlehen

  • Bis zu 100 % für die weiteren förderfähigen Kosten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Bayerisches Staatsministerium für
Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
 

Postanschrift:
Postfach 22 12 53
80502 München
 

Tel.: 0 (+49) 89 / 2192-02
Fax: 0 (+49) 89 / 2192-13350
E-Mail: poststelle@remove-this.stmb.bayern.de

Weiterführende Informationen

Förderung von Modernisierungen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.