Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Gründächer | Biodiversität | Flächenentsiegelung | Thüringen
Gefördert werden Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopverbund- und Artenschutzprojekte, Entwicklung von Schutzgebieten und vieles mehr. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 % möglich.
Gefördert werden können im Teil ELER:
Gefördert werden können im Teil EFRE:
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Die Höhe der Förderung beträgt:
80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei sonstigen Ausgaben.
Zuwendungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn die Gesamtausgaben 25.000 Euro nicht unterschreiten.
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Postadresse:
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Tel: 0 (+49) 361-7447-0
Fax: 0 (+49) 361-7447-410
E-Mail: info@ aufbaubank.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.