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Übersicht
Förderung von Wohnraum für Studierende
Bestand/Neubau | Wohnheime | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Bayern
Fördergeber
Freistaat Bayern
Stand
Januar 2024
Der Freistaat Bayern fördert mittels Darlehen Wohnraum für Studierende.
Wer wird gefördert?
- Grundstückseigentümer.
- Erbbauberechtigte oder
- Erwerber.
Was wird gefördert?
- Der Bau, die Erweiterung sowie der Ersterwerb von Wohnraum für Studierende.
- Der Umbau von studentischem Wohnraum sowie Maßnahmen der umfassenden energetischen Modernisierung.
- Der Erwerb und die Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, zu Wohnraum für Studierende.
Was sind die Voraussetzungen?
- Nachhaltiger Bedarf am Hochschulort.
- Verkehrsgünstige Lage.
- Höchstzulässige Leerraummiete bis zu 260 Euro monatlich pro Wohnplatz, in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf bis zu 280 Euro pro Wohnplatz.
- Neben der Leerraummiete darf ein Möblierungszuschlag von höchstens 16 Euro je Wohnplatz monatlich erhoben werden.
- Die Wohnplätze dürfen für die Dauer der Belegungsbindung nur bedürftigen Studierenden staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen überlassen werden. Bis zu 20 % der geförderten Wohnplätze können an Auszubildende vermietet werden.
- Angemessene Größen und Kosten.
- Nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
- Einsatz von mindestens 15 % Eigenkapital
Wie wird gefördert?
Leistungsfreies Baudarlehen
- Bis zu 45.000 Euro pro Wohnplatz bei 25-jähriger Belegungsbindung.
- Bis zu 75.000 Euro pro Wohnplatz bei 40-jähriger Belegungsbindung.
- Für bedarfsgerechte Eltern-Kind-Apartments und rollstuhlgerechte Apartments nach DIN 18040-2R kann die Zuwendung um bis zu 20.000 Euro pro Wohnplatz erhöht werden.
Zusätzlich - 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Errichtung von notwendigen Hoch- oder Tiefgaragen, für außergewöhnliche projektbedingte Mehrkosten und Mehrkosten für einen erhöhten Planungsaufwand.
- Bis zu 3.750 Euro für besonders nachhaltige ökologische Maßnahmen.
- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Architektenwettbewerbe.
Höhe der Gesamtzuwendung
- Bei Maßnahmen mit 25-jähriger Belegungsbindung bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme.
- Bei Maßnahmen mit 40-jähriger Belegungsbindung 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für
Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Postanschrift:
Postfach 22 12 53
80502 München
Tel.: 0 (+49) 89 / 2192-02
Fax: 0 (+49) 89 / 2192-13350
E-Mail: poststelle@stmb.bayern.de
Weiterführende Informationen
Förderung von Wohnraum für Studierende
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.