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Förderung von Wohnraum für Studierende

Bestand/Neubau | Wohnheime | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Bayern

Fördergeber Freistaat Bayern
Stand Januar 2024

Der Freistaat Bayern fördert mittels Darlehen Wohnraum für Studierende.

Wer wird gefördert?

  • Grundstückseigentümer. 
  • Erbbauberechtigte oder 
  • Erwerber.

Was wird gefördert?

  • Der Bau, die Erweiterung sowie der Ersterwerb von Wohnraum für Studierende.
  • Der Umbau von studentischem Wohnraum sowie Maßnahmen der umfassenden energetischen Modernisierung.
  • Der Erwerb und die Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, zu Wohnraum für Studierende.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Nachhaltiger Bedarf am Hochschulort.
  • Verkehrsgünstige Lage.
  • Höchstzulässige Leerraummiete bis zu 260 Euro monatlich pro Wohnplatz, in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf bis zu 280 Euro pro Wohnplatz.
  • Neben der Leerraummiete darf ein Möblierungszuschlag von höchstens 16 Euro je Wohnplatz monatlich erhoben werden.
  • Die Wohnplätze dürfen für die Dauer der Belegungsbindung nur bedürftigen Studierenden staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen überlassen werden. Bis zu 20 % der geförderten Wohnplätze können an Auszubildende vermietet werden.
  • Angemessene Größen und Kosten.
  • Nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
  • Einsatz von mindestens 15 % Eigenkapital

Wie wird gefördert?

Leistungsfreies Baudarlehen

  • Bis zu 45.000 Euro pro Wohnplatz bei 25-jähriger Belegungsbindung.
  • Bis zu 75.000 Euro pro Wohnplatz bei 40-jähriger Belegungsbindung.
     
  • Für bedarfsgerechte Eltern-Kind-Apartments und rollstuhlgerechte Apartments nach DIN 18040-2R kann die Zuwendung um bis zu 20.000 Euro pro Wohnplatz erhöht werden.


    Zusätzlich
  • 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Errichtung von notwendigen Hoch- oder Tiefgaragen, für außergewöhnliche projektbedingte Mehrkosten und Mehrkosten für einen erhöhten Planungsaufwand.
  • Bis zu 3.750 Euro für besonders nachhaltige ökologische Maßnahmen.
  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Architektenwettbewerbe.
     

Höhe der Gesamtzuwendung

  • Bei Maßnahmen mit 25-jähriger Belegungsbindung bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme.
  • Bei Maßnahmen mit 40-jähriger Belegungsbindung 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Bayerisches Staatsministerium für
Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
 

Postanschrift:
Postfach 22 12 53
80502 München
 

Tel.: 0 (+49) 89 / 2192-02
Fax: 0 (+49) 89 / 2192-13350
E-Mail: poststelle@remove-this.stmb.bayern.de

Weiterführende Informationen

Förderung von Wohnraum für Studierende


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.