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Geringinvestive Maßnahmen

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Ressourceneffizienz | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Januar 2024

Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen werden Heizungscheck, hydraulischer Abgleich sowie weitere einflussnehmende Maßnahmen im Heizkreislauf bzw. an den Elementen der Wärmeverteilung die zur Senkung der Systemtemperaturen beitragen, mit Zuschüssen gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohngebäuden in Hamburg.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Investitionen in die Heizungsoptimierung von mindestens 2 Jahre alten Heizungsanlagen zur Wärmeerzeugung in Wohngebäuden.
  • Untergeordnete Gewerbeflächen bis 10 % werden mitgefördert.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten (Verwalter) zu stellen.
     

Nicht gefördert werden:

  • Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A.
  • Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeugungsanlagen mit Erdgas betrieben werden.
  • Einbau bzw. Austausch von Wärmeerzeugern oder Durchlauferhitzern.
  • Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.
  • Sofern gleichzeitig eine Heizungsmodernisierung und eine energetische Modernisierung der Gebäudehülle umgesetzt werden sollen, werden alle Maßnahmen des Förderprogramms Geringinvestive Maßnahmen im Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand oder Modernisierung von Mietwohnungen gefördert. Eine Kumulation der Zuschüsse aus beiden Förderprogrammen ist nicht möglich.
  • Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 20.000 € je Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt je Wohneinheit somit max. 3.000 €.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Anstalt öffentlichen Rechts
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg


Tel.: 0 (+49) 40/248 46-0
Fax: 0 (+49) 40/248 46-432
E-Mail: info@remove-this.ifbhh.de 

Weiterführende Informationen

Geringinvestive Maßnahmen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.