Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Biodiversität | Regenwassernutzung | Gründächer | Regenwasserversickerung | Nordrhein-Westfalen
Finanziert Maßnahmen zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur.
Gefördert werden insbesondere:
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
Sie erfüllen die bei der Erstellung von Plänen, Strategien und Konzepten vorgesehenen Bedingungen, u.a.:
- Handlungsrahmen mit Bezug zu übergeordneten Zielsetzungen und Planungen flächenscharfe Darstellung der grünen Infrastruktur als Natur-, Grün- und Freiraumsystem mit Biotopverbund inklusive der Gewässer und ergänzender Elemente sowie ihrer Funktionen und Leistungen Bedarfsanalyse.
- Wenn Sie investive Maßnahmen planen, macht die Entwicklung naturnaher Flächen mind. 50 % und die Ausgaben für Trassenbau max. 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben aus.
- Soweit Sie vollversiegelte Flächen herstellen, können Sie nur in begründeten Ausnahmefällen, wie beispielsweise zu Zwecken der Barrierefreiheit auf stark frequentierten Flächen, gefördert werden.
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@ nrwbank.de
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