Dachbegrünung
- Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude.
1. Förderung für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Die Förderung beträgt pauschal 60 % der eingereichten anerkannten Kosten. Es werden Kosten für die Erstellung der Nettovegetationsfläche einschließlich der erforderlichen Brandschutzstreifen sowie der Fertigstellungspflege für 12 Monate anerkannt. Begrenzt werden die anerkennungsfähigen Kosten ggf. durch die maximal förderfähigen Kosten je m² Nettovegetationsfläche.
- Eigenleistungen (bis 150 m² Nettovegetationsfläche) werden bei nachgewiesener Qualifikation mit 60 % der Materialkosten gefördert.
2. Förderung für sonstige Antragsteller
- Die Förderung beträgt pauschal 60 % für Kleinunternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 40 % für Großunternehmen der eingereichten anerkannten Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche einschließlich der erforderlichen Brandschutzstreifen und der Fertigstellungspflege entstehen.
- Begrenzt werden die anerkennungsfähigen Kosten ggf. durch die maximal förderfähigen Kosten je m² Nettovegetationsfläche.
3. Darüber hinaus sind folgende Zuschläge möglich:
- Für solare Energiegewinnung in Kombination mit begrünten Dächern wird die Unterkonstruktion der Solaranlage zwischen 40 und 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 50 €/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche bezuschusst.
- Nicht gefördert werden PV-Module und Solarthermie-Kollektoren.
- Die Eignung der Dachfläche kann bei bestehenden Gebäuden oberhalb der Dachabdichtung durch eine zusätzliche Wurzelschutzschicht hergestellt werden. Das Nachrüsten von Wurzelschutzschichten wird zwischen 40 und 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 10 €/m² Nettovegetationsfläche einschließlich notwendiger Rand-/Sicherheitsstreifen gefördert.
- Maßnahmen, die nachweislich zur Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik) für die Erstellung von Gründächern beitragen, werden mit 40 bis 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 30 €/m² Nettovegetationsfläche einschließlich notwendiger Rand-/Sicherheitsstreifen gefördert.
- Flächen der Freiraumnutzung bei Erreichen eines Abflussbeiwertes von mindestens 0,3 und bei einer Nettovegetationsfläche von mindestens 35 % der Gesamtdachfläche werden mit 40 bis 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 100€/m² Freiraumfläche gefördert.
- Fassadenbegrünung
- Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude bzw. Bauwerk.
1. Förderung für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Die Förderung für private Antragstellende beträgt pauschal 60 % der eingereichten anerkannten Kosten. Es werden Kosten für die Erstellung der Fassadenbegrünung sowie der Fertigstellungspflege für 24 Monate anerkannt.
- Eigenleistungen bei privaten Antragstellenden werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner:in, Dachdecker:in, Landschaftsbauer:in/-architekt:in, Architekt:in, Bauingenieur:in oder Biologe:Biologin (Gesellenbrief/Diplom/Bachelor/Master) mit bis zu 60 % der Materialkosten gefördert.
2. Förderung für sonstige Antragsteller
- Die Förderung für gewerblich tätige Antragstellende (u. a. Vermietende ab drei Wohneinheiten) beträgt pauschal 60 % für Kleinunternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 40 % für Großunternehmen der eingereichten anerkannten Kosten, die für die Fertigstellung der Fassadenbegrünung und die Fertigstellungspflege für 24 Monate entstehen.
Gebäudebegrünung PLUS
- Einmaliger Zuschuss in Höhe von 75 % bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 200.000,00 € je Bauwerk.