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Übersicht
IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Bund
Fördergeber
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand
Mai 2022
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Investitionen in die quartiersbezogene Wärme- und Kälteversorgung und die Wasserver- und Abwasserentsorgung zur Steigerung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften.
- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.
- Gemeindeverbände.
Was wird gefördert?
- Neubau und Ausbau energieeffizienter Wärme- und Kälteversorgung.
- Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier.
- Klimafreundliche Mobilität im Quartier.
- Schaffung und Ausweiten einer Grünen Infrastruktur.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
Wie wird gefördert?
- 100 % Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen.
- Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und wird tagesaktuell festgesetzt.
- Je nach Förderzweck sind 10 bis 40 % Tilgungszuschuss möglich.
- Laufzeit bis zu 30 Jahre.
- 10 Jahre Zinsbindung.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht die Summe der Aufwendungen übersteigt.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 0 (+49) 800 539 9008
E-Mail: info@kfw.de
Weiterführende Informationen
IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.