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IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Investitionen in die quartiersbezogene Wärme- und Kälteversorgung und die Wasserver- und Abwasserentsorgung zur Steigerung der Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften.
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.
  • Gemeindeverbände.

Was wird gefördert?

  • Neubau und Ausbau energieeffizienter Wärme- und Kälteversorgung.
  • Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier.
  • Klimafreundliche Mobilität im Quartier.
  • Schaffung und Ausweiten einer Grünen Infrastruktur.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.

Wie wird gefördert?

  • 100 % Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen.
  • Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und wird tagesaktuell festgesetzt.
  • Je nach Förderzweck sind 10 bis 40 % Tilgungszuschuss möglich.
  • Laufzeit bis zu 30 Jahre.
  • 10 Jahre Zinsbindung.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht die Summe der Aufwendungen übersteigt.

Kontakt

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Tel:  0 (+49) 800 539 9008
E-Mail: info@remove-this.kfw.de

Weiterführende Informationen

IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.