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Übersicht
IKK - Nachhaltige Mobilität
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Bund
Fördergeber
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand
Januar 2024
Fördert Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften.
- Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.
- Gemeindeverbände.
- Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.
Was wird gefördert?
- Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten, wenn Sie in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität investieren.
Gefördert werden folgende Investitionen:
- Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark.
- Klimafreundliche Fahrzeuge.
- Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität.
- Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung.
- Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Anforderungen.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Unter folgendem Link werden die Konditionen dargestellt:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t-(267)/
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline: 0 (+49) 800 539 9008
E-Mail: info@kfw.de
Weiterführende Informationen
IKK - Nachhaltige Mobilität
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.