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Übersicht
IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung
Bestand | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Bund
Fördergeber
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand
Mai 2022
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Investitionen in die quartiersbezogene Wärme- und Kälteversorgung und die Wasserver- und Abwasserentsorgung.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund.
- Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modelle).
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
- Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Recht mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund.
Was wird gefördert?
- Wärme- und Kälteversorgung im Quartier.
- Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier.
- Klimafreundliche Mobilität im Quartier.
- Schaffung und Ausweiten einer Grünen Infrastruktur.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
Wie wird gefördert?
- 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten.
- Kredit max. 50 Mio. € pro Vorhaben.
- Zinssatz: individuell für jeden Kunden.
- Mindestlaufzeit: 4 Jahre.
- Festgeschriebener Zinssatz für die ersten 10 Jahre.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht die Summe der Aufwendungen übersteigt.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0 (+49) 800 539 9008
E-Mail: info@kfw.de
Weiterführende Informationen
IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.