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IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung

Bestand | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Investitionen in die quartiersbezogene Wärme- und Kälteversorgung und die Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund.
  • Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modelle).
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
  • Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Recht mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund.

Was wird gefördert?

  • Wärme- und Kälteversorgung im Quartier.
  • Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier.
  • Klimafreundliche Mobilität im Quartier.
  • Schaffung und Ausweiten einer Grünen Infrastruktur.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.

Wie wird gefördert?

  • 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten.
  • Kredit max. 50 Mio. € pro Vorhaben.
  • Zinssatz: individuell für jeden Kunden.
  • Mindestlaufzeit: 4 Jahre.
  • Festgeschriebener Zinssatz für die ersten 10 Jahre.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht die Summe der Aufwendungen übersteigt.

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

 

Tel.: 0 (+49) 800 539 9008
E-Mail: info@remove-this.kfw.de

Weiterführende Informationen

IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.