IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartierversorgung
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Sie sind ein kommunales Unternehmen und möchten die Energieeffizienz Ihrer kommunalen Versorgungssysteme - Wärme, Wasser und Abwasser - nachhaltig verbessern?
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund.
- Unternehmen (unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen) im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modellen), deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
Was wird gefördert?
- Wärmeversorgung - und Kälteversorgung im Quartier.
- Energieeffiziente Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Quartier.
- Klimafreundliche Mobilität im Quartier.
- Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Langfristig, bis zu 30 Jahre Laufzeit.
- Zinsgünstig mit 10 Jahren Zinsbindung.
- 1 - 5 tilgungsfreie Jahre.
- Kombinierbar mit dem Zuschussprogramm 432 für die Phase vor Investition (für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager).
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft
Atrium Haus der Wirtschaftsförderung
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Zentrale Postadresse:
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Postfach 10 27 22
66027 Saarbrücken
Telefon: 0 (+49) 681-3033-0
E-Mail: info@sikb.de
Weiterführende Informationen
IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartierversorgung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.