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Infrastrukturfinanzierungen

Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Sachsen

Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Stand Januar 2024

Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen der Grundversorgung und Daseinsvorsorge.

Wer wird gefördert?

  • Jegliche Unternehmen, die Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr und Soziale Infrastruktur (Gesundheitswesen) umsetzen, werden durch die Teilnahme an Konsortialfinanzierungen gefördert.


    Kommunalnahe Unternehmen werden darüber hinaus durch Investitionsdarlehen zusammen mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) gefördert, zum Beispiel:
     

  • Stadtwerke und deren Verbundpartner.
  • Unternehmen der sächsischen Verkehrsverbünde.
  • Krankenhäuser,  Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
  • Wasser- und Abwasserunternehmen.

Was wird gefördert?

Infrastrukturmaßnahmen der Grundversorgung und Daseinsvorsorge in den Bereichen:

  • Energie (z.B. Investitionen in die Energieeffizienz).
  • Verkehr (z.B. Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr).
  • Soziale Infrastruktur (z.B. Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege).
  • Umwelt (z.B. Investitionen in die Wasser- und Abwasserbehandlung).
     

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig

Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@remove-this.sab.sachsen.de

Weiterführende Informationen

Infrastrukturfinanzierungen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.