Investitionsgesetz Kohleregionen
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Biodiversität | Ressourceneffizienz | nachhaltiges Bauen | Sachsen
Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den sächsischen Braunkohlerevieren.
Förderung insbesondere in folgenden Bereichen:
Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen.
Zuwendungsfähige Ausgaben:
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Max. Zuschuss: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Fördersatz kann vom Freistaates Sachsen auf Basis der Einstufung im Kommunalen Frühwarnsystems wie folgt angehoben werden:
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig
Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@ sab.sachsen.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.