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Investitionskredit Kommune direkt (Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg)

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Baden-Württemberg

Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand Januar 2024

Mit dem Investitionskredit Kommune direkt können Sie Infrastrukturvorhaben Ihrer Kommune langfristig finanzieren.

Wer wird gefördert?

  • Kommunen.
  • Kommunale Eigenbetriebe, oder
  • kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

  • Anschaffungskosten.
  • Baumaßnahmen.
  • Sanierung.
  • Modernisierung oder
  • Energieeinsparung im Zusammengang mit Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Vertreter von Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben oder kommunalen Zweckverbänden berechtigt.
  • Investitionstätigkeit in Baden-Württemberg erforderlich.

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 100 % der Investitionskosten bei Krediten unter 2 Mio. €.
  • Bis zu 50 % der Investitionskosten bei Krediten ab 2 Mio. €.
  • Laufzeit: 10, 20 oder 30 Jahre.
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: mindestens 1 Jahr.
  • Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre.
  • Sollzinsen werden bei Darlehenszusage festgelegt.

     

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe

E-Mail: info@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

Investitionskredit Kommune direkt (Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.