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Kälte- und Klimaanlagen

Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert den Einsatz von modernen und nachhaltigen Kälte- und Klimaanlagen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen.
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände.
  • Hochschulen und Schulen.
  • Krankenhäuser.
  • Kirchliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

  • Stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn diese neu errichtet oder nur die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird. 

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
 

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn


Tel: 0 (+49) 6196 908-1249
Fax: 0 (+49) 6196 908-112249
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Kälte- und Klimaanlagen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.