Kälte- und Klimaanlagen
Bestand/Neubau | gewerblich genutzte Gebäude | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert den Einsatz von modernen und nachhaltigen Kälte- und Klimaanlagen.
Antragsberechtigt für Klimaanlagen in Fahrzeugen, die im ÖPNV eingesetzt werden, sind:
Bei stationären Anlagen und Fahrzeug-Klimaanlagen wird die Höhe der Förderung F in Euro mit folgender Formel berechnet:
F = (A × XB + C) × X
Dabei ist X eine Variable, die entweder für die Kälteleistung [kW], die Länge der Kühlmöbel im Lebensmittelhandel [lfm], die Speicherkapazität [kWh] oder das Volumen [dm³] steht.
A,B und C sind spezifische Koeffizienten, die von der Art des Kälteerzeugers bzw. der Komponente abhängen.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-1249
Fax: 0 (+49) 6196 908-112249
E-Mail: poststelle@ bafa.bund.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.