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Kälte- und Klimaanlagen

Bestand/Neubau | gewerblich genutzte Gebäude | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert den Einsatz von modernen und nachhaltigen Kälte- und Klimaanlagen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Hochschulen und Schulen
  • Krankenhäuser
  • kirchliche Einrichtungen

 

Antragsberechtigt für Klimaanlagen in Fahrzeugen, die im ÖPNV eingesetzt werden, sind:

  • Gebietskörperschaften
  • Verkehrsverbünde
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen

Was wird gefördert?

  • stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn diese neu errichtet oder nur die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird
  • Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen sowie die Nachrüstung von Klimaanlagen in Schienenfahrzeugen, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen
  • Antragsteller muss über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inbetriebnahme der geförderten Kälte- oder Klimaanlage dem BAFA jährlich bestimmte Betriebsdaten der Anlage übergeben, um ein regelmäßiges Monitoring zu gewährleisten

Wie wird gefördert?

Bei stationären Anlagen und Fahrzeug-Klimaanlagen wird die Höhe der Förderung F in Euro mit folgender Formel berechnet:

F = (A × XB + C) × X

Dabei ist X eine Variable, die entweder für die Kälteleistung [kW], die Länge der Kühlmöbel im Lebensmittelhandel [lfm], die Speicherkapazität [kWh] oder das Volumen [dm³] steht.
A,B und C sind spezifische Koeffizienten, die von der Art des Kälteerzeugers bzw. der Komponente abhängen.
 

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kumulierung mit anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-1249
Fax: 0 (+49) 6196 908-112249
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Kälte- und Klimaanlagen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.