Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
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Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude, Wohneinheiten und Nichtwohngebäude in Deutschland.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften,
- deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und
- Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Für den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude, Wohneinheiten und Nichtwohngebäude in Deutschland gibt es Fördermaßnahmen für:
- Den Bau und den Kauf.
- Die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit.
- Die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Was sind die Voraussetzungen?
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Wie wird gefördert?
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0 (+49) 800 539 9005
Weiterführende Informationen
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.