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Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Erneuerbare Energien | Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand Januar 2024

Unterstützt werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger, sofern sie nicht wirtschaftlich tätig sind, können sein:
 

  • Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Kirchen).
  • Vereine, Verbände und Stiftungen.

Was wird gefördert?

  • Investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. 
     

Dazu zählen insbesondere:

  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung.
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe.
  • Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien.
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen.
  • Energiemanagementuntersuchungen.
  • Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 
  • Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 %, im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin

Tel.: 0 (+49) 385 6363-1

Weiterführende Informationen

Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.