Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Erneuerbare Energien | Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützt werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger, sofern sie nicht wirtschaftlich tätig sind, können sein:
- Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Kirchen).
- Vereine, Verbände und Stiftungen.
Was wird gefördert?
- Investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen.
Dazu zählen insbesondere:
- Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
- Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung.
- Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe.
- Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien.
- Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen.
- Energiemanagementuntersuchungen.
- Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 %, im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Tel.: 0 (+49) 385 6363-1
Weiterführende Informationen
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.