Klimaschutz - Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisatonen
Bestand | Gewerbe | Zuschuss | nachhaltiges Bauen | Mecklenburg-Vorpommern
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen.
- Kommunale Zweckverbände.
- Vereine, Verbände und Stiftungen.
Was wird gefördert?
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionsituationen durch:
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss).
- Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30 %, 35 % oder 40 %.
- Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.
- Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht.
- Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Die jeweils geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen sind zu beachten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0 (+49) 385 6363-0
E-Mail: info@lfi-mv.de
Weiterführende Informationen
Klimaschutz - Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisatonen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.